Effectiveness of laws and policies governing permissive parenting
Unseren Kindern werden durch gutgemeinte Gesetzgebung seit den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland Rechte in einem nie gekannten Ausmaß eingeräumt, ohne dabei ein ausgewogenes Maß an gesellschaftlich nützlichen Pflichten zu berücksichtigen. Beispielhaft sei hier der §1626 Abs. 2 des BGB genannt „Bei … der Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.“ Das formuliert nach Ansicht vieler Experten einen tendenziell permissiv-antiautoritären Anspruch des Gesetzgebers in Fragen der Erziehung und der Bildung. Diese und viele andere Maßnahmen bringen gesetzgeberisch gewollten, schleichenden, allgemeinen Verlust von sinnvoller und förderlicher Autorität in der Erziehung und in der Bildung zum Vorschein. Laut der Süddeutschen Zeitung vom 7. Mai 2018 ist die 68’er antiautoritäre Erziehung heute bereits Mainstream. Eltern und erzieherisch tätige Erwachsene sind heute zunehmend häufiger ratlos, wenn es um Fragen der Erziehung geht.
Unseren Kindern wird heute zum Beispiel im Rahmen der populären Klimabewegung durch erwachsene Vorbilder in Schulen und durch viele Politikerinnen und Politiker suggeriert, dass der Bruch von Regeln und Gesetzen moralisch zulässig sei, um bestimmte Ziele zu erreichen und der sogenannte „zivile Ungehorsam“ scheint dabei ein probates Mittel. Das Institut Familie untersucht durch umfassende Analyse, welche positiven und negativen Auswirkungen die Bildungs- und Familiengesetzgebung der letzten fünfzig Jahre auf Familien und die Gesellschaft hat und welche Optionen zur Korrektur der negativen Auswirkungen mittelfristig zur Verfügung stehen.